Vortrag: „Patientenverfügung”

Vortrag: „Patientenverfügung”

November6

Treffen 09:50 Uhr

Feuerwehrausbildungszentrum (FAZ) in Lemgo
Blomberger Weg 60, 32657 Lemgo
Unterrichtsraum U1

Vortragender: Rechtsanwalt und Notar Wolfgang Stückemann aus Lemgo

 

Mit einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigt eine Person eine andere Person, im Falle einer Notsituation alle oder nur bestimmte Aufgaben für den Vollmachtgeber zu erledigen. Der Bevollmächtigte wird somit zum Vertreter im Willen, das bedeutet, er entscheidet an Stelle des nicht mehr entscheidungsfähigen Vollmachtgebers. Deshalb setzt eine Vorsorgevollmacht unbedingtes und uneingeschränktes persönliches Vertrauen zum Bevollmächtigten voraus und sollte nicht leichtfertig erteilt werden.

Eine Patientenverfügung dagegen ist eine schriftliche Vorausverfügung einer Person für den Fall, dass sie ihren Willen nicht mehr (wirksam) erklären kann. Da sie sich auf medizinische Maßnahmen wie ärztliche Heileingriffe bezieht, steht sie meist im Zusammenhang mit der Verweigerung lebensverlängernder Maßnahmen.

Auch hierbei ist ein unbedingtes und uneingeschränktes persönliches Vertrauen zum Bevollmächtigten eine wichtige Voraussetzung.

Was genau für ein Unterschied nach bundesdeutschem Recht unter einer Vorsorgevollmacht und einer Patientenverfügung zu verstehen ist, und was hierbei besonders berücksichtigt werden sollte, wird uns der Rechtsanwalt und Notar, Herr Wolfgang Stückemann, in einem Vortrag zu diesem Thema aufzeigen.

 

Anmeldung und weitere Info bei:
Ermano Wabner, Tel.: (0 52 61) 72 333
oder montags beim Senioren-Frühstück.